Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,
anbei wichtige Regelungen für den Schulbeginn nächste Woche. Dadurch sollten die meisten Fragen beantwortet sein:
Schülerinnen und Schüler/ Lehrerinnen und Lehrer/ sonstiges Personal an Schulen:
Die wirksamsten aller Schutzvorkehrungen sind die Einhaltung des empfohlenen Sicherheitsabstandes von mind. 1,5 Metern und die Beachtung der Empfehlungen zur Hygiene:
Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen muss, wo immer möglich, eingehalten werden – nicht nur in den Unterrichtsräumen, sondern auch beim Betreten und Verlassen des Schulgeländes, innerhalb des Gebäudes, in Fluren oder auf dem Pausenhof etc.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in Schulen ist – bei Einhaltung der Mindestabstände – nach derzeitiger Rechtslage nicht verpflichtend. Es sollte jedoch grundsätzlich auch bei Einhaltung der Mindestabstände jeder Person in der Schule gestattet sein, eine MNB zu tragen, wenn dies gewünscht wird.
Lässt sich in bestimmten Situationen der Mindestabstand nicht sicher einhalten, so sind MNB zu tragen. Zu diesem Zweck haben alle Personen ihre persönliche MNB an der Schule mit sich zu führen, wie dies auch seit dem 27.4.2020 in Geschäften bzw. im ÖPNV erforderlich ist. Geeignet sind hierfür die üblichen MNB.
Beim Tragen von MNB ist die Möglichkeit einzuräumen, diese auch zeitweise abnehmen zu können. Dafür ist ggfls. ein größerer Aufenthaltsraum oder – besser noch – der Schulhof aufzusuchen.
Beim Anlegen der MNB ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die MNB müssen korrekt über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.Die Außenseiten einer gebrauchten MNB sind potenziell erregerhaltig. Daher sind diese möglichst nicht zu berühren, um eine Kontamination der Hände zu verhindern.
Körperkontakt ist zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Begrüßungsrituale wie Handschlag, Umarmungen oder Wangenkuss.
Gegenstände wie Arbeitsmittel, Stifte, Lineale oder Gläser etc. dürfen nicht gemein-sam genutzt oder ausgetauscht werden. Ist eine gemeinsame Benutzung unvermeidlich, müssen sie entsprechend gereinigt werden.
Berührungen der eigenen Augen, Nase und Mund sind zu vermeiden. Hieran sind das Personal und die Schülerinnen und Schüler zu erinnern.
Neben der Aufnahme des Virus über Tröpfchen in der Luft besteht das größte Risiko darin, dass Viren über die Hände aufgenommen bzw. weitergegeben werden. Deshalb ist regelmäßiges Händewaschen mit Seife besonders wichtig für den Infektionsschutz. In Gemeinschaftseinrichtungen ist ausschließlich Flüssigseife zu verwenden, da über Stückseifen Kontaminationen weitergegeben werden können. Denkbar sind allenfalls mitgebrachte Stückseifen zur eigenen personenbezogenen Nutzung. Die Temperatur des Wassers ist für die Beseitigung potentieller Viren nicht entscheidend. Wichtig ist, dass gründlich alle Finger in die Reinigung einbezogen werden und dass die in den Seifen enthaltenen Tenside genügend Zeit zur Einwirkung erhalten (mind. 20, besser 30 Sekunden). Eine ausführliche Anleitung zur Handhygiene findet sich unter: https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen
Ein gründliches und regelmäßiges Waschen der Hände ist notwendig und in der Regel auch ausreichend. Bei Einhaltung der vorgenannten Empfehlungen müssen Hände nicht zusätzlich mit Handdesinfektionsmitteln behandelt werden (vgl. ttps://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/podcastreihe-coronavirus/prof-gastmeier.html). Ein Einsatz von Handdesinfektionsmitteln mit mindestens begrenzt viruzidem Wirkungsspektrum kommt in Betracht, wenn der Zugang zu Waschmöglichkeiten (z.B. ohne die Entstehung von Warteschlangen zu provozieren) nicht in ausreichendem Maße gewährleistet ist. Auch bei der Desinfektion ist auf eine ausreichende Benetzung der Hände und Zeit zur Einwirkung des Desinfektionsmittels und die Einbeziehung aller Finger zu achten (Hinweise auf dem Spender oder der Packung beachten).
Häufiges Händewaschen, vor allem bei hohen Wassertemperaturen, strapaziert die Haut: Der schützende Säureschutzmantel und natürliche Hautfette, die die oberste Hornschicht der Haut widerstandsfähig halten, können ausgewaschen werden. Die Haut kann austrocknen und Hautirritationen können die Folge sein. Deshalb sollten die Hände nach Bedarf nach dem Waschen oder zwischendurch mit einer mitgeführten feuchtigkeitsspendenden und rückfettenden Hautpflege eingecremt werden.
Von besonderer Bedeutung ist die Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch). Husten oder niesen Sie auch dann in die Ellenbeuge, die Mund und Nase umschließen soll, auch wenn Sie eine MNB tragen. Wenden Sie sich beim Husten und Niesen von anderen Personen ab.
Hinsichtlich des Verhaltens im Schülerverkehr wird auf die besonderen Verhaltensempfehlungen der Landesregierung, der Verkehrsverbände und der kommunalen Spitzenverbände verwiesen: https://www.vm.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Archiv-des-VM-2020/2020_04_22_Hygieneregeln_Schuelerverkehr/20200421-finale-Fassung-Infektionsschutz-Schuelerbefoerderung.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Pavle Madzirov