Pandemie: Änderung der Prüfungsordnung

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

auf Grund der Pandemie hat der Gesetzgeber die Allgemeine Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) in Teilen geändert.

Dies betrifft auch Absatz 2, von §44c:

(2) Eine Schülerin oder ein Schüler kann eine Verbesserungsprüfung ablegen, um eine Kurszuweisung auf die Erweiterungsebene in der Gesamt- oder Sekundarschule zu erreichen. Dies gilt auch dann, wenn die Verbesserung um eine Notenstufe in mehr als einem Fach erforderlich ist.

Für Ihren Sohn/Ihre Tochter bedeutet dies, dass er/sie eine Verbesserungsprüfung ablegen kann, sollte eine Zuweisung für einen Erweiterungskurs (E-Kurs) zum 1. Halbjahr des neuen Schuljahres angestrebt werden.

In Fächern, in denen Klassenarbeiten geschrieben werden (Deutsch, Mathematik und Englisch), besteht diese Prüfung aus einer schriftlichen Arbeit, sowie einer bis zu 15-minütigen mündlichen Prüfung.

Die Prüfungen finden in der letzten Ferienwoche statt und die schriftliche Anmeldung muss spätestens bis Dienstag, den 06.07.2021, 12.00 Uhr, schriftlich bei der Klassenleitung Ihres Kindes vorliegen.

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