Weitere Vorgehensweise SAB / Eltern- und Schülerbrief

Sehr geehrte Elternschaft, liebe Schülerschaft,
auf der Grundlage des gestern gefassten Beschlusses der Bundeskanzlerinmit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder plant dasMinisterium für Schule und Bildung eine vorsichtige und gestufteWiederaufnahme des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen.
Wie dies im Einzelnen geschehen soll, möchte ich Ihnen in Ergänzung zuder 13. SchulMail vom gestrigen Mittwoch erläutern:

I. SCHRITTWEISE WIEDERAUFNAHME DES SCHULBETRIEBS
Die gestrige Entscheidung macht es möglich, dass nach entsprechendenVorbereitungen der Schulbetrieb zunächst für Schülerinnen undSchüler aus Abschlussklassen ab Donnerstag, 23. April 2020,wiederaufgenommen wird. Dabei geht es an allen weiterführenden Schulenum Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen sowie die Vorbereitung aufAbschlüsse. Dazu sollen zunächst die Lehrerinnen und Lehrer vom 20.April 2020 bis einschließlich 22. April 2020 Vorlauf erhalten, um dieorganisatorischen und alle weiteren notwendigen Voraussetzungen für denSchulbetrieb schaffen zu können.
Die Grundschulen hingegen bleiben aufgrund der gestern getroffenenVereinbarungen zunächst noch geschlossen.
Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen sieallerdings schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden – vorrangigfür die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4, um diese Kinder so gutwie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf dieweiterführenden Schulen vorzubereiten.
Demnach verbleiben die Klassen 5-9 an unserer Schule im Homeschooling. Im Nachgang an die Evaluation zu dieser Thematik bieten wir jetzt ab Donnerstag von 10-12 Uhr eine Papierausgabe aller Aufgaben und Materialien am Standort Biegerpark an.
Die 10. Klassen werden am Standort Knevelshof, unter Berücksichtigung aller Sicherheitsmaßnahmen, unterrichtet. Ein Stundenplan wird Ihnen in Kürze zugeleitet. Wir konzentrieren uns zu Beginn auf die Kernfächer und werden eventuell ab dem 4. Mai die Nebenfächer in die Planung aufnehmen. Bis dahin werden die Lehrkräfte der Nebenfächer Aufgaben zur Verfügung stellen, die dann bewertet werden.

II. SCHULORGANISATORISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
1. HYGIENE
Gemäß § 36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz besteht die Pflicht, inSchulen die Einhaltung der Infektionshygiene in einem Hygieneplanfestzulegen. Die Schule hat einen Hygieneplan entwickelt und an den Schulträger kommuniziert. Die Schülerschaft wird vor Beginn des Unterrichts von den Lehrkräften darin eingeführt.

2. RAUMNUTZUNGSKONZEPT
Die Schule hat ein Konzept entwickelt, um die neuen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.Es wird ausreichender Abstand bei der Benutzung der einzelnen Räumesowie der Verkehrsflächen und Pausenhöfe sichergestellt. Kurse und Klassen werden entsprechend geteilt und die Teilnehmerzahl reduziert.

III. FORTSETZUNG UND AUSWEITUNG DER NOTBETREUUNG
Eine Notbetreuung findet momentan nicht statt.Es soll jedoch ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitertwerden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, dieaufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätzezurückkehren. Sollten Sie zu diesen Bedarfsgruppen gehören, bitten wir um schnelle Benachrichtigung.

3. ZENTRALE PRÜFUNGEN 10 (ZP 10)
In den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sollen mit Prioritätdie Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, die im Sommer denHauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den Mittleren Schulabschlusserwerben können. Auch hier ist die bestmögliche Vorbereitung das Ziel.

Da auch diese Klassen aus Gründen des Infektionsschutzesvoraussichtlich geteilt werden müssen, wird die Wiederaufnahme desUnterrichts allerdings auch für diese Schülerinnen und Schüler keineRückkehr zum „Normalbetrieb” bedeuten, sondern vielfach mit einemWechsel von Lehrkräften und einem den schulischen Verhältnissenanzupassenden Unterrichtsangebot in möglichst allenUnterrichtsfächern, vorrangig aber in den Kernfächern, verbunden sein.

Aufgrund der unterschiedlich weit gediehenen Vorbereitungen derSchülerinnen und Schüler wollen wir in diesem Jahr auf eine Prüfungmit landeseinheitlich gestellten Aufgaben verzichten. An deren Stellesoll eine durch die Lehrkräfte der Schule zu erstellendePrüfungsarbeit treten. Diese orientiert sich einerseits an deninhaltlichen Vorgaben für die ZP 10, nimmt aber andererseits auchstärker auf den tatsächlich erteilten Unterricht Bezug – stärker, alsdas bei zentralen Prüfungen möglich ist. Diese Prüfungsarbeitenkönnen dann auch zu einem späteren Zeitpunkt als dem für die ZP 10vorgesehenen ersten Prüfungstag, 12. Mai 2020, geschrieben werden.
Unsere Schule wird diese Gelegenheit nutzen und alle Termine verschieben. Diese Prüfungsarbeiten werden demnach an folgenden Tagen stattfinden:
Deutsch: Freitag 22.5.2020Englisch: Dienstag 26.5.2020Mathe: Mittwoch 27.5.2020
Nachschreibetermine werden Ihnen zeitnah kommuniziert durch die Abteilungsleitung Herr Vermeulen.

4. LERNEN AUF DISTANZ
Das Ruhen des Unterrichts hat alle am Schulleben Beteiligten,Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, aber auchEltern von jetzt auf gleich in eine Situation versetzt, in derUnterricht am gleichen Ort zur gleichen Zeit nicht mehr möglich war.Die Evaluation zu unserem Angebot war seitens der Schüler und Eltern sehr positiv. Aufgrund vieler Rückmeldungen weiten wir das Angebot aus und bieten nun alle Materialien auch in Papierform an (siehe oben).
Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängenderwerden auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote. Wir haben imRahmen unserer FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmailhervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeitetenAufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpftder Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, sokönnen Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens,aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.
Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme desUnterrichtsbetriebs gibt es eine Änderung: gute Leistungen,die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und nocherbracht werden, sollen auch zur Kenntnis genommen werden und in dieAbschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterrichtmiteinfließen. Dadurch soll die Motivation der Schüler deutlich gesteigert werden.

Uns ist bewusst, dass nicht alle Fragen zum jetzigen Zeitpunkt beantwortet werden können. Die Situation ist momentan sehr dynamisch und wir stehen Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Pavle MadzirovSchulleiter

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